Allgemeine Geschäftsbedingungen der KraMec Automotive GmbH
I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen uns und Unternehmern (§14 BGB) oder Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden (Unternehmers I Verbrauchers) erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltslose Vertragsdurchführung.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen auch durch unsere Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns. 3. Zusicherungen liegen erst vor, wenn diese von uns schriftlich als solche bezeichnet werden.
4. Ist die vom Kunden unterzeichnete Bestellung als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu verstehen, gemäß §145 BGB, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware innerhalb dieser Frist.
5. Technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstige Informationen sind zunächst unverbindlich, es sei denn es wird ausdrücklich in diesem Vertrag auf sie Bezug genommen
6. Konstruktions- oder Formänderungen o.ä. bleiben vorbehalten, sofern keine erhebliche Änderung des Kaufgegenstandes erfolgt.
III. Preise
1 Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab dem Firmensitz. Hinzukommen Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende MwSt. Bei Nachbestellungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer, schriftlicher Vereinbarung und bezieht sich generell nur auf gelieferte Waren und nicht auf Dienstleistungen, Reparaturen samt benötigter Ersatzteile, Verpackung und Frachtkosten. Dies gilt gleichermaßen für Gutschriften.
3. Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Rechnungen bar oder per Überweisung zu erfolgen, Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Waren, die an unserem Firmensitz abgeholt werden bzw. Reparaturen, die am Firmensitz durchgeführt werden, sind bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Reparatur zur sofortigen Zahlung fällig.
4. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm darüber hinaus nur insoweit zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
IV. Lieferung-Lieferzeit
1. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
2. Sind Teilmengen für den Kunden zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
3. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn die Nichtlieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Werden wir insoweit selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Lieferungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
5. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen verlängern sich im Fall eines Arbeitskampfes für die Dauer der hierdurch bedingten Störung. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
6. Für die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgeblich. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
7. Stellt sich nach Abschluss der Vertrages heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 7 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Bleibt der Kunde, soweit er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Abnahme länger als 2 Wochen im Rückstand, so sind wir nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
9. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde es wünscht erfolgt die Versendung der Ware an ihn nach freier Wahl von uns; auf Wunsch per Nachtexpress. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Regelung. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Kunde es wünscht wird auf seine Kosten von uns eine Transportversicherung abgeschlossen.
V Verzögerung der Lieferung
1. Lässt sich die vereinbarte Lieferfrist in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände bei uns oder unserer Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten Dauern die Umstände 1 Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug bzw. Überschreitung auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Dies gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gegenüber Verbrauchern haften wir auch im Falle leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.
VI. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren solange vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur so lange, bis alle Verbindlichkeiten aus dem betreffenden Rechtgeschäft beglichen sind. Bei vertragswidriger) Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zur Verwertung derselben befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzgl. angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. §771 ZPO erheben können.
3. Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten bzw. zu verkaufen:, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe unserer Forderung ab. Zum Einziehen der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. In diesem Fall hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, alle zum Einzug erforderlich Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die von uns gelieferte Ware in Besitz und mitzunehmen.
VII. Sachmängelhaftung
1. Ist der Kunde Unternehmer, so trifft ihn im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des §377 HGB. Verpackte Ware ist unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, dies gilt auch für Verbraucher.
2. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware bzw. Leistung zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weitere Rechte herleiten.
3. Weist die Ware oder Leistung bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten 50% des Lieferwertes aus sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
4. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche gelten macht die auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird. Ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Wir haften nach der gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen, auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9. Reklamations- bzw. Gewährleistungsansprüche können von Kunden nur gelten gemacht werden, wenn eine lückenlose, vollständige und branchenübliche Dokumentation vorliegt. Hierzu gehören der Kaufbeleg sowie der Nachweis (Rechnung) eines fachgerechten Einbaus (Fachwerkstatt). Bei Nichteinhaltung bzw. Unvollständigkeit der Dokumente besteht kein Garantieanspruch.
Es werden nur Reklamationen bearbeitet, denen unser vollständig ausgefüllter Garantieantrag beiliegt. Die Obergrenze der Einbaukosten liegt bei 100 € netto.
10. §478 BGB bleibt beim Verbrauchsgüterkauf durch die vorgenannten Absätze Ziff. 2 bis 9 unberührt. VIII Sonstige Schadensersatzhaftung
1. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen.
2. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsabschluss bestehenden Leistungshindernisses beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
3. Für unsere Delikthaftung gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
IX. Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche neu hergestellter bzw. gelieferter neuer Sachen sowie bei Einbau von Neuteilen beträgt 12 Monate gegenüber Unternehmern, bzw. 2 Jahre nach Rechnungstellung gegenüber Verbrauchern.
2. Auf gebrauchte bzw. gelieferte gebrauchte Gegenstände sowie Einbau von gebrauchten Teilen leisten wir gegenüber Unternehmern keine Gewähr. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr nach Rechnungstellung. Sie beschränkt sich auf die eingebauten Gebrauchtteile bzw. die bearbeitete Stelle an Gebrauchtteilen.
3 Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist bei neu gelieferten und bearbeiteten Waren gegenüber Unternehmern 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern 2 Jahre Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
4. Unsere Rücktrittsansprüche gegenüber unseren Lieferanten gemäß §438, 479 BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
X. Erfüllungsort-Gerichtsstand
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitz Gericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland:, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Ist der Kunde Verbraucher und verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
XI. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit der Auftragserteilung damit einverstanden, dass die zur Abwicklung des Auftrags notwendigen auftragsbezogenen Daten von uns gespeichert werden.